Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 - Gültigkeit dieser Bedingungen1-1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge, die von Kado design mit Sitz in Groningen, im Folgenden als Kado design bezeichnet, abgeschlossen werden.1-2 Der Auftrag oder die Bestellung des Auftraggebers gilt als Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kado design.1-3 Abweichende Bestimmungen von den Bedingungen von Kado design sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten2-1 Kado design akzeptiert die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.2-2 Die eventuelle Anwendbarkeit der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt jedoch die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kado design unberührt, es sei denn, diese sind mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten unvereinbar.2-3 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur von Kado design unter den oben genannten Bedingungen akzeptiert und gelten nur für die jeweilige Transaktion. Spätere Transaktionen werden nicht automatisch gemäß diesen Einkaufsbedingungen abgewickelt.

Artikel 3 - Angebote3-1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Werk oder Lager von Kado design, exklusive Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Verpackung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.3-2 Angaben in Druckwerken, die von Kado design gemacht werden, können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden und binden Kado design nicht.3-3 Es ist nicht möglich, mehrere Aktionen miteinander zu kombinieren. Pro Bestellung kann nur ein Rabattcode oder Angebot verwendet werden.3-4 Bei einem Rabattcode oder Angebot, das sich auf Versandkosten bezieht, wird bei einer Bestellung von zwei oder mehr Großverpackungen eine Neuberechnung der Versandkosten vorgenommen.

Artikel 4 - VereinbarungenVereinbarungen oder Verträge mit untergeordneten Mitarbeitern von Kado design binden Kado design nicht, es sei denn, sie wurden von Kado design schriftlich bestätigt. Als untergeordnetes Personal gelten in diesem Zusammenhang alle Arbeitnehmer und Mitarbeiter, die keine Vollmacht haben.

Artikel 5 - Vertrag5-1 Ein Kauf- und Verkaufsvertrag über Waren wird für Kado design erst durch seine schriftliche Bestätigung bindend.5-2 Jeder mit Kado design abgeschlossene Vertrag enthält die auflösende Bedingung, dass die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nachgewiesen wird, wobei dies ausschließlich in der Beurteilung von Kado design liegt. Der Auftraggeber gestattet es Kado design, auf Wunsch Informationen über ihn einzuholen.5-3 Angaben zu den angebotenen Waren wie Eigenschaften, Maße, Farben usw., sowie Angaben in Druckwerken, Zeichnungen, Abbildungen usw., die von Kado design bei der Angebotsabgabe gemacht werden, sind für Kado design nicht verbindlich und werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben.

Artikel 6 - Geistige Eigentumsrechte6-1 An allen von Kado design zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen und Modellen usw. behält sich Kado design alle geistigen Eigentumsrechte vor. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Kopien sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Kado design gestattet.6-2 Die in Absatz 1 genannten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Modelle bleiben im uneingeschränkten Eigentum von Kado design und müssen auf erstes Verlangen unverzüglich zurückgegeben werden.6-3 Für jede Handlung, die gegen diese Bestimmung verstößt, schuldet der Vertragspartner eine Pauschalstrafe von 5.000 Euro, unbeschadet des Rechts von Kado design, eine vollständige Schadenersatzforderung geltend zu machen.

Artikel 7 - Preise7-1 Alle Verträge werden stets auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, exklusive Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Verpackungskosten, abgeschlossen. Preisliste und Werbematerialien sind Änderungen unterworfen und binden Kado design nicht.7-2 Sollte nach Vertragsschluss eine Erhöhung der Rohstoffpreise erfolgen, auch wenn diese durch bereits bei der Angebotserstellung vorhergesehene Umstände bedingt sind, können diese weitergegeben werden. Wenn die Preisschwankungen mehr als 5% der vereinbarten Transaktion betragen, haben beide Parteien das Recht, eine vollständige Verrechnung zu verlangen.7-3 In den Preisen sind nicht die Kosten enthalten, die mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen verbunden sind, die auf Anordnung der Arbeitsaufsicht getroffen werden müssen.

Artikel 8 - AnzahlungKado design ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von mindestens 25% zu verlangen. Sollte der Vertrag durch Nichterfüllung von Kado design aufgelöst werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung sowie Schadenersatz, wie in diesen Bedingungen weiter geregelt, wobei auf jeden Fall der gesetzliche Zinssatz auf den von ihm vorausbezahlten Betrag zu zahlen ist.

Artikel 9 - TeillieferungenJede Teillieferung, einschließlich der Lieferung von Waren einer zusammengesetzten Bestellung, kann in Rechnung gestellt werden; in einem solchen Fall muss die Zahlung gemäß den Bestimmungen des Artikels „Zahlung“ erfolgen.

Artikel 10 - VerpackungSofern erforderlich, wird Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Notwendigkeit der Verwendung von Verpackung liegt im Ermessen von Kado design.

Artikel 11 - Lieferfristen11-1 Die vereinbarten Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Bei verspäteter Lieferung muss Kado design schriftlich in Verzug gesetzt werden.11-2 Die Lieferfristen setzen voraus, dass Kado design keine Hindernisse für die Lieferung der Waren hat.11-3 Wenn bestellte Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Auftraggeber abgeholt wurden, werden sie auf seine Kosten und Gefahr zur Verfügung gestellt und von Kado design aufbewahrt.

Artikel 12 - TransportDer Versand erfolgt auf die von Kado design angegebene Weise. Sollte der Auftraggeber eine andere Versandart wünschen, z.B. Expressversand, trägt er die zusätzlichen Kosten.

Artikel 13 - Auftragsänderung13-1 Änderungen der ursprünglichen Bestellung, die schriftlich oder mündlich durch oder im Auftrag des Auftraggebers vorgenommen werden und höhere Kosten verursachen als ursprünglich vorgesehen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.13-2 Änderungen, die der Auftraggeber nach der Auftragserteilung verlangt, müssen rechtzeitig und schriftlich Kado design mitgeteilt werden. Änderungen, die mündlich oder telefonisch angegeben werden, gehen auf das Risiko des Auftraggebers.13-3 Änderungen können dazu führen, dass die vereinbarte Lieferzeit von Kado design überschritten wird, ohne dass Kado design dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Artikel 14 - Stornierung14-1 Wenn der Auftraggeber den Auftrag storniert und/oder die Waren nicht annimmt, ist er verpflichtet, die von Kado design bereits beschafften Materialien und Rohstoffe zu dem Selbstkostenpreis zu übernehmen, auch wenn diese bearbeitet oder verarbeitet wurden, einschließlich Löhnen und Sozialabgaben. Der Auftraggeber schuldet Kado design zudem als Entschädigung 1/3 des vereinbarten Preises. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, Kado design von Ansprüchen Dritter aufgrund der Stornierung des Auftrags und/oder der Ablehnung der Waren freizustellen.14-2 Unbeschadet der Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes behält sich Kado design alle Rechte vor, die vollständige Erfüllung des Vertrages und/oder vollständige Schadenersatzforderung geltend zu machen.

Artikel 15 - Reklamationen15-1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Lieferung auf Mängel zu überprüfen und Kado design unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel zu informieren. Wenn der Auftraggeber Kado design nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Lieferdatum auf Mängel hinweist, die bei gründlicher Untersuchung erkennbar waren, gilt der Auftraggeber als mit dem Zustand der gelieferten Ware einverstanden und verliert jedes Reklamationsrecht.15-2 Die Farben der gelieferten Tragetaschen werden unter Verwendung von Polybatch-Farben LDPE-Folie bei 80 Mikron bestimmt. Abweichende Stärken können Farbabweichungen verursachen, die jedoch, wenn geringfügig, keinen Grund zur Reklamation darstellen.15-3 Kado design muss in der Lage sein, die eingereichten Reklamationen zu überprüfen. Bei Übereinstimmung wird eine schriftliche Erklärung erstellt, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet. Die Kosten für diesen Gutachter trägt die Partei, die im Unrecht ist, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.15-4 Wenn die Reklamation nach Auffassung von Kado design oder des unabhängigen Gutachters berechtigt ist, wird er entweder eine angemessene Entschädigung bis zu maximal dem Rechnungswert der gelieferten Waren zahlen oder die gelieferten Waren nach deren Rücksendung in unversehrtem Zustand kostenlos ersetzen. Kado design ist jedoch nicht verpflichtet, weitere Schadenersatzansprüche oder Kosten zu übernehmen.15-5 Der Käufer wird das beanstandete Produkt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kado design und unter den von Kado design festgelegten Bedingungen zurücksenden.

Artikel 16 - Toleranz.16-1 Abweichungen in Qualität, Farbe, Härte etc. der gelieferten Waren geben, wenn diese Abweichung geringfügig ist, keinen Grund zur Ablehnung. Kado Design gilt als ordnungsgemäß erfüllt, wenn die Abweichungen nicht mehr betragen als:a: Für Mengen:Tragetaschen: 20% mehr oder weniger als die angegebene Menge bei Bestellungen unter 3.000 Stück;Tragetaschen: 15% mehr oder weniger als die angegebene Menge bei Bestellungen über 3.000 Stück;Druckerzeugnisse: 20% mehr oder weniger als die angegebene Menge bei Bestellungen von 100 bis 5.000 Stück;Geschenkpapier: 20% mehr oder weniger als die angegebene Menge bei Bestellungen unter 250 kg;Geschenkpapier: 15% mehr oder weniger als die angegebene Menge bei Bestellungen über 500 kg.b: Für Maße:Dicken-Toleranz 15%; Breiten-Toleranz 6%; Höhen-Toleranz 6%;Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.

16-2 Bei der Bestimmung der Farbe des Drucks wird das Pantone-Matching-System verwendet. Für den Druck auf Folien und Offset-beschichteten Materialien wird standardmäßig mit C-Nummern gearbeitet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für den Druck auf Papier und Flexodruck auf unbeschichtetem Material wird standardmäßig mit U-Nummern gearbeitet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Abweichungen von der Farbe des Drucks gelten innerhalb der Toleranz, wenn:

  • Die Farbe nicht mehr als eine Nummer nach oben oder unten vom angegebenen Pantone-Nummer bei einem weißen Hintergrund abweicht.

  • Die Farbe nicht mehr als zwei Nummern nach oben oder unten vom angegebenen Pantone-Nummer bei einem farbigen Hintergrund abweicht.

Artikel 17 - Garantie.17-1 Eine Garantie für die von Kado Design gelieferten und/oder von ihm ausgeführten Arbeiten wird nur gewährt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und/oder schriftlich von Kado Design gewährt wird. Die Garantie gilt nur für etwaige Fehler und/oder Mängel in der Zusammensetzung der gelieferten Materialien und Produkte von Kado Design oder für die von ihm ausgeführten Arbeiten und beschränkt sich nur auf die kostenlose Nachlieferung mangelhafter Waren bzw. die kostenlose Nachbesserung mangelhafter Arbeiten. Die Garantie erlischt, wenn die von Kado Design gelieferten Waren unsachgemäß behandelt und/oder verarbeitet werden.

17-2 Wenn die Garantie für Arbeiten von Kado Design gilt, erlischt diese, wenn die vorhandenen Voraussetzungen und/oder die Beschaffenheit des Bodens ungeeignet oder weniger geeignet sind oder bei unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte.

Artikel 18 – Zurückbehaltungsrecht.Wenn Kado Design Waren des Auftraggebers in seinem Besitz hat, ist er berechtigt, diese Waren zurückzubehalten, bis alle Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags entstanden sind, beglichen sind, es sei denn, der Auftraggeber hat ausreichende Sicherheit für diese Kosten gestellt. Kado Design hat dieses Zurückbehaltungsrecht auch auf frühere Vereinbarungen, die der Auftraggeber noch schuldet.

Artikel 19 – Haftung.19-1 Kado Design haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die direkt oder indirekt aus folgenden Gründen entstehen:a: Höhere Gewalt, wie in diesen Bedingungen definiert;b: Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die von oder für ihn tätig sind;c: Schäden an gelieferten Waren aufgrund mechanischer, chemischer oder biologischer Einflüsse von außen;d: Außergewöhnliche Luftfeuchtigkeitsbedingungen im Raum, in dem die gelieferten Waren gelagert oder verwendet wurden;e: Normale Abnutzung der gelieferten Waren aufgrund täglichen Gebrauchs;f: Verfärbung der gelieferten Waren durch Lichteinwirkung;g: Jede andere äußere Ursache.

19-2 Kado Design haftet nur insoweit, als dies durch seine Versicherung gedeckt ist, oder bis maximal zum Rechnungsbetrag, für Schäden an Arbeiten, Hilfsmitteln, Materialien und Geräten sowie an Arbeiten und/oder Eigentum des Auftraggebers und/oder Dritter, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit von Kado Design oder von Personen, die von Kado Design beschäftigt wurden, verursacht wurden.

19-3 Kado Design wird grundsätzlich nicht verpflichtet sein, Schäden im Geschäftsbetrieb und/oder Folgeschäden des Auftraggebers zu erstatten, abhängig von der Art des Verschuldens.

Artikel 20 - Höhere Gewalt.20-1 Außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Hindernisse durch Dritte, Hindernisse im Transport im Allgemeinen, vollständige oder teilweise Streiks, Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl im Land als auch im Ursprungsland der Materialien, Verlust oder Beschädigung von Waren bei Transport zu Kado Design oder dem Auftraggeber, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung von Waren durch die Lieferanten von Kado Design, Ein- und Ausfuhrverbote, vollständige oder teilweise Mobilisierung, behindernde Maßnahmen durch Behörden, Feuer, Störungen und Unfälle im Betrieb oder in den Transportmitteln von Kado Design oder von Dritten, stellen für Kado Design höhere Gewalt dar, die ihn von seiner Lieferpflicht entbindet, ohne dass der Auftraggeber irgendein Recht auf Schadensersatz in irgendeiner Form geltend machen kann.

20-2 Wenn die Periode, in der Kado Design aufgrund höherer Gewalt seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung besteht.

Artikel 21 - Eigentumsvorbehalt.21-1 Alle von Kado Design gelieferten Waren bleiben Eigentum von Kado Design, bis alle Forderungen, die Kado Design gegenüber dem Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung hat, einschließlich der Forderungen, die später entstehen, vollständig beglichen sind.

21-2 Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren nur im normalen Geschäftsgang weiterveräußern, solange die Forderungen aus der Weiterveräußern von Waren nicht durch Dritte gepfändet wurden. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußern der gelieferten Waren bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der betreffenden Waren an Kado Design ab, und zwar in dem Moment, in dem er die Waren an seine Kunden verkauft.

21-3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kado Design unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte ein Pfandrecht auf die gelieferten Waren oder die abgetretenen Forderungen erheben.

21-4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Waren auf seine Kosten zu versichern, solange er noch nicht vollständige Eigentümer derselben ist.

Artikel 22 - Gerichtsstand und anwendbares Recht.22-1 Auf alle Vereinbarungen, die unter diesen Bedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

22-2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Vereinbarungen und diesen Bedingungen ergeben, ist der Sitz von Kado Design, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften sehen einen anderen Gerichtsstand vor.

Artikel 23 - Schlussbestimmungen.23-1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrages, der auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossen wird, unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

23-2 In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

23-3 Kado Design ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie dem Auftraggeber in schriftlicher Form oder durch Bekanntgabe auf der Webseite von Kado Design mitgeteilt werden.

Artikel 23-4 - Außergerechtliche Kosten.Die außergerechtlichen Kosten betragen 15 % des Hauptbetrags zuzüglich der Zinsen, mit einem Mindestbetrag von 50 Euro. Zudem werden die außergerechtlichen Kosten um alle Kosten für rechtliche Beratung und Unterstützung erhöht. Allein die Tatsache, dass Kado Design die Hilfe eines Dritten in Anspruch genommen hat, belegt die Höhe der zu zahlenden außergerechtlichen Kosten.

Artikel 24 - Anwendbares Recht.Auf alle von Kado Design geschlossenen Verträge und/oder vorgenommenen Handlungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung; diese Verträge und/oder Handlungen gelten als in den Niederlanden abgeschlossen bzw. vorgenommen.

Artikel 25 - Streitigkeiten.Alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der bloßen Einziehung des geschuldeten Betrags, werden vor dem Zivilgericht des Sitzes von Kado Design, sofern dieses dies wünscht, verhandelt, sofern das Zivilgericht hierzu gesetzlich befugt ist.

Artikel 26 - Fernabsatzgesetz.Kado Design liefert ausschließlich B2B.Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden beim Amtsgericht in Groningen hinterlegt.

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